Titania-Gruppe Frankfurt


Die (inzwischen aufgelöste) Titania-Gruppe hat sich im Oktober 2019 auf informeller Ebene zusammengefunden. Anlass dazu war eine Veranstaltung im Frankfurter Titania-Theater zum Thema „Meinungsfreiheit statt Zensur“. Diese Veranstaltung und die als Referentin vorgesehene Judith Bernstein, hat der damalige Frankfurter Bürgermeister, Hessischer Antisemitismusbeauftragter und als Dezernent Mitglied des Frankfurter Magistrats in einer beispiellosen Hetzrede diffamiert. Becker forderte die Absage der Veranstaltung und drohte den Veranstaltern mit dem Entzug öffentlicher Mittel. Dabei berief er sich auf den kommunalen Anti-BDS-Beschluss des „Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung(STVV) und drohte mit dem Wegfall „jeglicher städtischer Förderung“.    

Zu diesem Zeitpunkt war der kommunale Anti-BDS-Beschluss zwei Jahre in Kraft, seine Rechtmäßigkeit hatte Becker nie begründet, obwohl er in dem Beschluss selbst zu einer solchen Begründung aufgefordert wurde. Unabhängig davon ist eine solche Begründung nach dem Rechtsstaatsprinzip selbstverständlich zwingend geboten, da die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln vor Vollzug zu klären ist. Inzwischen liegt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor (BVerwG 8 C 35.20 – Urteil vom 20. Januar 2022), das die kommunalen Anti-BDS-Beschlüsse bundesweit als verfassungswidrig einordnet.

Wir haben mehrmals Oberbürgermeister, Magistrat, StVV und Presse auf die verfassungswidrigen Praktiken Uwe Beckers aufmerksam zu machen. Dies blieb ohne Erfolg. Wir sahen uns einer Allianz organisierter Verantwortungslosigkeit gegenüber, die zusammenhielt wie Pech und Schwefel. Einzig die FDP-Fraktion im Stadtparlament bildete eine Ausnahme. Deren rechtspolitischer Sprecher Dr. Uwe Schulz formulierte ab Dezember 2019 parlamentarische Anfragen. Die in den angesprochenen Grundrechtsfragen völlig substanzlosen Antworten des Magistrats förderten den Begründungsnotstand der Stadtregierung nach und nach zu Tage.

Wir haben diesen Vorgang dokumentiert: Der kommunale BDS-Beschluss in Frankfurt: Chronik eines Verfassungsbruchs.

Judith Bernstein, eine deutsch-israelische Jüdin klagte gegen Beckers Diffamierungen. Das Frankfurter Verwaltungsgericht (Az. 7 K 851/20.F) urteilte am 4.5.2023, Beckers Aussagen stünden „insgesamt“ in Widerspruch zum Sachlichkeitprinzip, an das Amtsträger zwingend gebunden sind, wenn sie sich in amtlicher Funktion äußern. Becker habe den Eindruck erweckt Judith Bernstein sei „antisemitisch (…) eine sachliche Diskussion mit ihr müsse deshalb unterbunden werden“. Den „Teilnehmerinnen und Teilnehmer der geplanten Diskussionsveranstaltung“ habe Becker ihr „Recht auf Teilhabe an der politischen Meinungsbildung gänzlich abgesprochen.“


3 Antworten zu “Titania-Gruppe Frankfurt”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert