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„From the River to the Sea …” als “antisemitische” Parole
Zur Rechtslage Ein Urteil des Hessischer Verwaltungsgerichtshofs Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HVGH) hat in einem Eilverfahren die oben genannte Parole für eine am 2.12.2023 in Frankfurt durchgeführte Demonstration verboten. Bei Eilverfahren ist der Instanzenzug im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der Ebene des HVGH ausgeschöpft, eine Revision also nicht möglich. Deswegen ist zu befürchten, dass auch in…
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„From the river to the sea …. “ als Infragestellung des Existenzrechts Israels
Auf einer Demonstration in Frankfurt erging die Durchsage der Polizei, das Existenzrecht Israels dürfe nicht in Frage gestellt werden, weder explizit noch implizit über gleichbedeutende Aussagen. Auf Nachfrage bei einem Einsatzleiter besagte die Auskunft, der o.g. Spruch falle darunter. Innenministerin Faeser versucht diesen Spruch auf den Verbots-Index zu hieven. Dazu ist zunächst zu sagen: Die…