Entwurf Leitantrag Hauptversammlung DIG: Volker Beck hält Kurs orientiert am Wind


Von der wohlwollenden Begleitung israelischer Annexionspolitik zur wohlwollenden Begleitung israelischer Kriegsverbrechen

Der unter Federführung Volker Becks vom DIG-Präsidium erstellte Entwurf eines Leitantrags zur Hauptversammlung der DIG am 11.6. in Köln enthält harte Kritik an der Bundesregierung und deren Verbündeten. Der „Ruf nach der Zweistaatenlösung“ nach dem Terrorangriff der Hamas sei eine reflexartige Reaktion und „Ausdruck von Fantasie und Konzeptionslosigkeit“.

Daraus zu schließen, die DIG-Führung hätte über eine Konfliktregelung in Nahost tiefer nachgedacht als die deutsche und internationale Politik und komme deswegen zu demselben Ergebnis wie die überwiegende Mehrheit der Nahost-Experten*innen, ist irreführend.

Die „Einsichten“ der DIG-Führung sind eher dem politischen Wind geschuldet, der aus Israel herüberweht, als tiefschürfenden Reflexionen über den Nahostkonflikt.

Dies ergibt sich aus den Ausführungen von DIG-Präsidiumsmitglied Hermann Kuhn in einer organisations-internen Auseinandersetzung um die Zweistaatenlösung 2022.

Mit Verweis auf die DIG-Satzung (§ 2 „Die Gesellschaft dient der Verständigung der Völker“) legt er dar: „Dieser Verpflichtung würde es widersprechen, wenn wir für das Existenzrecht Israels eintreten, aber einem anderen Volk grundsätzlich das Recht absprechen würden, sich selbst zu organisieren. Menschenrechte und Völkerrechte sind unteilbar (DIG Magazin 2 2022 / S. 5 ff). Wer die Zweistaatenlösung für „mausetot“ hält, begegnet Kuhn mit der Gegenfrage: „Was ist die Alternative? Wollen wir etwa als DIG eine schrittweise Annexion des Westjordanlandes wohlwollend begleiten?“.

In einem Thesenpapier Becks  (März 2023) „Neue Regierung in Israel: Was heißt das für die Arbeit und Positionierung der DIG e. V.?“ kommen die „Worte „Westjordanland“ oder „Palästinenser“ gar nicht erst vor. Ebenso fehlt ein Hinweis auf die schon in der Präambel des Koalitionsvertrag angeführte Passus, zum Ausdruck gebrachte Annexionsabsicht zur Westbank:  

Das jüdische Volk hat ein ausschließliches und unbestreitbares Recht auf alle Teile des Landes Israel. Die Regierung wird die Besiedlung in allen Teilen des Landes Israel – Galiläa, Negev, Golan, Judäa und Samaria – fördern und entwickeln. Galiläa, der Negev, der Golan und Judäa und Samaria.“

Inzwischen ist schreiben wir das Jahr 2024 und die DIG unter Führung ihres Präsidenten Beck ist schon ein gutes Stück „weiter“.

Zur Frage ob sich Israel im aktuellen Gaza-Krieg an das Völker-Kriegsrecht hält, insbesondere an den dort verankerten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz heißt es im o.g. Entwurf: »Diesen Anforderungen genügt Israels Krieg gegen die Hamas«. Die DIG-Führung steht hier mit beiden Beinen fest im Bereich alternativer Fakten, wenn stimmt, was der Völkerrechtler Kai Ambos sagt: Die Klage des Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen Netanyahu, Gallant und die drei Hamasführer ist sehr gut mit Beweismaterial unterlegt.   

Aber darauf kommt es für Beck offensichtlich nicht an. Die wohlwollenden Begleitung israelischer Regierungspolitik, fantasie-, prinzipien- und konzeptionslos am Wind orientiert, das ist das verbindende Moment der DIG-Politik von Becker zu Beck. Wie weit das noch geht, wird sich zeigen.

Klagen vor dem IStGH wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit scheinen für diese DIG-Führung kein ausreichend grell leuchtendes Licht am Wegesrand der Sackgasse zu sein, auf der sie seit Jahren in Treue fest voranschreiten.

Helmut Suttor


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