Von dem missglückten Versuch einen Antisemitismusvorwurf zu „Verobjektivieren “ –


im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens beim Bischof zu Limburg

„Es ist zu hoffen, dass der casus, wenn sorgfältig Diskretion gewahrt wird, ohne scandalum gelöst werden kann“. 

Dieses Zitat steht in einem Text des Bistums Limburg , in dem es um Analyse und Aufarbeitung von sexuellem Mißbrauch in der katholischen Kirche geht.[1] Ein gewisser Prälat Karell habe sich anno 1966 nach Abschluss der Anhörung eines missbrauchten Kindes so geäußert.

In dem casus, von dem hier die Rede ist,  geht es nicht um sexuellen Missbrauch. Das verbindende Momentum ist auf der Verhaltensebene angesiedelt, dem in der Institution Katholische Kirche tief verwurzelten Bedürfnis ihrer Amtsträger nach sorgfältig gewahrter Diskretion auch bei kleineren scandala. Recht, Regeln, bürgerliche Standards und ein in der Öffentlichkeit lauthals formulierter (neuer) Selbstanspruch geraten schnell unter die Räder, wenn es darum geht, das Fehlverhalten eines bekannten Glaubensbruders zu decken.  

Das HAUS AM DOM in Frankfurt ist eine Einrichtung des Bistums Limburg, dem gegenwärtig Bischof Georg Bätzing vorsteht, gleichzeitig Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Die wichtigste Bildungseinrichtung in der Stadt wird geleitet von Prof. Joachim Valentin. Er vertritt das Bistum im Rat der Religionen Frankfurts, einer Einrichtung, die es in verschiedenen Städten gibt und ist außerdem (u.a.) Bischöflicher Beauftragter für den Dialog mit dem Judentum.

Herr Valentin hat mir vorgeworfen ich würde „antisemitische Agitation“ betreiben. Dies geschah im Zuge eines kurzen Mailaustauschs, in dem der Herr Prof. zu erkennen gab, dass ich es eigentlich gar nicht wert sie mit ihm zu kommunizieren.

Da der habilitierte Theologe meiner Aufforderung seinen doch sehr harten und rufschädigenden Vorwurf zu begründen oder zurückzunehmen nicht nachkam, wandte ich mich an seinen Vorgesetzten, den Bischof von Limburg – nicht ohne mich vorher im Internet schlau zu machen, wie man einen Bischof anredet. 

Hochwürdigster Herr, ein nicht ganz unbedeutendes Schaf aus Ihrer Herde hat mir vorgeworfen, ich würde antisemitische Agitation betreiben. Meiner Aufforderung, dies zu belegen oder sich zu entschuldigen ist Herr Prof. Valentin nicht nachgekommen. Seine Antwort wird man nur so verstehen können, dass er dieser im zwischenmenschlichen Umgang eigentlich selbstverständlichen Verpflichtung künftig nicht nachzukommen gedenkt. Von christlichen Maßstäben möchte ich hier gar nicht reden. Deswegen wende ich mich an Sie mit der Bitte, dafür Sorge zu tragen, dass diese Angelegenheit in Ordnung gebracht wird.“ – so beginnt mein Brief vom 26.9.2022. [2]

Natürlich habe ich keine Antwort erwartet, zumal nach dieser Einleitung. Richtet man sich mit dem Thema Antisemitismus an staatliche oder kirchliche Stellen ist das der Normalfall.  Wenn es eine Antwort gibt, handelt es sich üblicherweise um die Aneinanderreihung von sattsam bekannten Leerformeln. 

Im Fall des Bistums Limburg schien dies anders zu sein – zunächst.

Das Bistum teilte mit, der Bischof habe den „Dezernenten für Schule und Bildung, Herrn Ralf Stammberger, mit der Befassung Ihrer Beschwerde“ beauftragt. In der ersten Mail des Dezernenten war von dem Gegenstand der Beschwerde keine Rede.[3] Es wurde mitgeteilt Prof. Valentin sei Bischöflicher Beauftragter für den Dialog mit dem Judentum. Ansonsten wurden inhaltliche Fragen angesprochen: Mein Verhältnis zu BDS, die Stellungnahme der EKD zu BDS, die Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils zum Judentum usw. Am Ende des Briefes war von einem Gesprächsangebot die Rede. Ich empfand es als konstruktive und souveräne Geste, sich gar nicht erst bei der diskriminierenden Einlassung Valentins aufzuhalten, sondern inhaltliche Fragen anzusprechen. In meiner Naivität war ich ehrlich beeindruckt und fasste Vertrauen. Ich schlug vor, zwei Freunde zu dem Gespräch mitzubringen, von der Jüdischen Stimme und der Palästinensischen Gemeinde Frankfurt.

Stammberger erläuterte, mein Beschwerdeverfahren würde nach der neuen, noch nicht verabschiedeten Beschwerdeordnung des Bistums durchgeführt und nicht nach der aktuell gültigen aus dem Jahr 1997. Die Notwendigkeit zur Verabschiedung einer neuen Beschwerdeordnung ergab sich insbesondere aus den Erfahrungen mit sexuellem Missbrauch durch kirchliche Amtsträger. Die alte Ordnung sehe die Möglichkeit eines Gespräches nicht vor.

Das hörte sich zunächst so an, als wolle man mit dem Vorgriff auf die neue Ordnung mir einen Gefallen erweisen. Der Nachteil bestand darin, dass ich nicht erfuhr, nach welchen Regeln mein Verfahren gehandhabt wurde. Meiner Bitte, mir den Text der neuen Beschwerdeordnung mitzuteilen wurde nicht entsprochen, obwohl Bischof Bätzing am 1. Fastensonntag 2022 mitteilte, eine neue „Gleichstellungs- und eine Beschwerdeordnung“ läge vor. [4] Die „Empfehlungen der Expertinnen und Experten aus dem Projekt ‚Betroffene hören – Missbrauch verhindern‘ werden in konkreten Maßnahmen konsequent umgesetzt“. [5]

Es stellte sich sodann schnell heraus, bei dem angebotenen Gespräch sollte es nicht um inhaltliche Fragen gehen. Es sollte vor allem ohne Zeugen von meiner Seite stattfinden. Dass war im Nachhinein gesehen, vorrangig. Bei der Übung den Antisemitismusvorwurf des Prof. Valentin einer „Verobjektivierung“ zuzuführen, wie Herr Stammberger zu formulieren beliebte, sollte niemand dabei sein, aus verständlichen Gründen, wie sich gleich zeigen wird. Es ging zuvörderst um Wahrung „sorgfältiger Diskretion“. Deswegen der Vorgriff auf die neue Beschwerdeordnung und deswegen das Angebot eines Gesprächs, als Alternative zu einem schriftlichen Verfahren.  

Bei dem Bemühen zu begründen, wieso es bei dem Gespräch so diskret zugehen sollte, blieben das achte Gebot (du sollst nicht lügen), die Logik, elementare Standards fairer Konfliktregelung, insbesondere aber auch die Vorgaben der eigenen Beschwerdeordnung (alt wie neu) auf der Strecke.

Schon aus Verfahrens- und Datenschutzgründen ist hier ein weiterer Teilnehmerkreis nicht denkbar“ (2.3.2023), ließ der, lt. Eigendarstellung des Bistums „strategisch breit aufgestellte[6] Stammberger, zunächst wissen. Dies erwies sich schnell als eine Lüge mit besonders kurzen Beinen. Auf die Rückfrage nach der Rechtsgrundlage dafür, musste er strategisch begabte Mann schon passen und zugeben, „es gibt kein rechtliches Hindernis“  (7.3.2023) – selbstverständlich ohne sich irgendwie zu erklären.

Im nächsten Schritt kam Stammberger mit dem Argument um die Ecke, die von mir vorgeschlagene Begleitperson, Wieland Hoban von der Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost sei nicht neutral. [7]

Als Zwischenergebnis ist zu konstatieren: Die Argumentation von Herr Stammberger legt zur – – wohlgemerkt neuen – Beschwerdeordnung des Bistums Limburg nahe, Beschwerdeführern ist es nicht gestattet Begleitpersonen ihrer Wahl mitzunehmen. Diese Personen sollten neutral sein. Was unter Neutralität zu verstehen ist bestimmt das Bistum. Für den Beschwerdegegner ist eine Begleitperson vorgesehen, die sich als Vermittler präsentiert. Im Expertentext „Betroffene hören, Mißbrauch verhindern“, dessen konsequente Umsetzung Bischof Bätzing in seiner Fastensonntagspredigt 2020 in Aussicht stellte, ist mehrfach davon die Rede, dass betroffene Personen ihres Vertrauens hinzuziehen können.

Bei der Begründung der fehlenden Neutralität von Wieland Hoban vermittelte  Stammberger nebenbei eine mehr als vage Vorstellung, was man sich bei einem von ihm moderierten Gespräch unter „Verobjektivierung“ eines Antisemitismusvorwurfs vorzustellen hatte.   

Er konstruierte nämlich einen Antisemitismusvorwurf gegen den Komponisten Wieland Hoban, gestützt auf ein Interview mit dem Bundes-Antisemitismusbeauftragten Felix Klein, in dem dieser Vorwurf in landesüblicher Weise zwar insinuiert, nicht aber direkt erhoben wird. Bei einem Theologen, der im Zuge seiner beruflichen Ausbildung irgendwann einmal mit Methoden von Textexegese auf dem Niveau von Sekundarstufe II. in Berührung gekommen sein sollte, ist das bemerkenswert. „Björn Gottsein, Leiter der Donaueschinger Musiktage, lehnte 2018 ein israelkritisches Werk des Komponisten Wieland Hoban ab und sagte: ‚Israelbezogener Antisemitismus ist die aktuell gängigste Form des Antisemitismus – auch in Deutschland‘“. [8]

Wer im oberen Stübchen eher assoziativ als analytisch unterwegs ist „versteht“,  Wieland Hoban habe sich nicht nur israelkritisch, sondern auch i.S. von israelbezogenen Antisemitismus ausgedrückt. So scheint das zu funktionieren, nicht nur bei Gottstein und Klein, sondern auch bei Stammberger. Dabei geraten nicht nur die Methoden der Textanalyse unter die Räder, sondern sehr viel schlichtere Grundsätze, wie man sie in höheren Schulen im Geschichts- und Deutschunterricht vermittelt bekommt: Potentiell antisemitische Aussagen sind sinnvollerweise im „Gesamtzusammenhang“ zu interpretieren. So steht das auch in der IHRA-Antisemitismusdefinition. Das setzt zunächst voraus, die fragliche Aussage muss bekannt sein.  Gottstein mag die politische Aussage in Hobans Musikstück gekannt haben, Klein dürfte das schon sehr zweifelhaft sein, Stammberger aber hat davon vermutlich keine Ahnung. Er denkt offensichtlich, das muss er auch nicht. Nach seinem Selbstverständnis als Vertreter der Kirche scheint es normal zu sein, sich auf einen Vertreter des Staates in dieser Frage zu verlassen.

Die EKD hat mit ihrem Text zu BDS wenigstens vorübergehend – und sicher nicht frei von taktischen Motiven – angedeutet (weil ein ökonomischer Kirchentag bevor stand, mit vielen Schwesterkirchen die BDS unterstützen) angedeutet, sich bei Antisemitismus und Israel-Palästina ein eigenständiges Urteil leisten zu wollen.[9] Im Bistum Limburg scheint man von solchen Überlegungen nicht angekränkelt zu sein. Wenn es um Abtreibung oder Homosexualität geht, hat die Katholische Kirche eine eigenständige Position.

In einer Mail an Bischof Bätzing persönlich beantragte ich am 5.7.2023 die Beschwerdeangelegenheit im Rahmen der gegenwärtig gültigen Beschwerdeordnung vom 1. Mai 1997 durchzuführen, d.h. auf der Basis schriftlicher Stellungnahmen der Beteiligten und einer abschließenden Bewertung durch den Generalvikar.[10]

Der Brief des Generalvikars 19.10.2023 referiert zunächst die den Antisemitismusvorwurf begründende Stellungnahme von Prof. Valentin, der zwei Punkte genannt werden. [11]

Erstens meine „Kritik“ an Prof. Meron Mendel. Diesen Fall stelle ich separat dar – hier nur so viel: Ich habe Herrn Mendel anlässlich einer Veranstaltung, die auch den Dialog mit  Palästinensern zum Thema hatte, eine einfache Frage gestellt: Hat er und die Anne-Frank-Bildungsstätte nicht ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn man sich öffentlich als Dialogvermittler mit Palästinensern inszeniert und andererseits für die Anti-BDS-Bundestagsresolution eintritt (durch einen Aufruf vom 14.7.2019, den Mendel für seine Bildungsanstalt mitunterzeichnete). Diese Resolution steht im Widerspruch zum Recht auf Meinungsfreiheit insbesondere der Palästinenser, weil sie zu einer verfassungswidrigem Einschränkung von Grundrechten auffordert, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.1.2022.[12]

Meine eine einfache und naheliegende Frage, sollte in der Bildungsarbeit tätige Professoren nicht überfordern. Meron Mendel verlor die Fassung, wurde ausfällig, warf mir verschiedenes an den Kopf – ein Antisemitismusvorwurf war nicht darunter.

Zweitens: „Ansprechen muslimischer Ratsmitglieder, an im Sinn des israelbezogenen Antisemitismus antisemitischen Demonstrationen teilzunehmen.“  Ich habe den Rat der Religionen (Führung und Mitglieder – jeweils nicht nur die muslimischen) zu einer Informationsveranstaltung eingeladen zu dem Thema „Apartheid in Israel – nicht nur in den besetzten Gebieten?“ vor dem Hintergrund des Berichts von Amnesty International zu diesem Thema. Von Demonstrationen weiß ich nichts.

Es ist nicht meine Aufgabe zu spekulieren, was Herr Valentin gemeint haben könnte.

Das Herr Valentin in seinem Begründungsnotstand nach jedem Strohhalm greift, kann man menschlich verstehen. Dass der Generalvikar des Bischofs von Limburg, Dr. Wolfgang Pax, der zweitwichtigste Mann in der Bistumshierarchie nicht davor zurückschreckt diesen Blödsinn in einem mit dem Briefkopf des Bistums versehenen Mitteilung nach außen zu geben ist eine andere Sache.

Dr. Pax führt weiterhin aus, „im Sinne der Beschwerdeordnung geforderten Bewertung“ stelle er fest, die Chancen „inhaltlich und persönlich wieder zusammenzufinden“ seien gering angesichts „unterschiedlicher weltanschaulicher Positionen“. „Im Sinne der (alten) Beschwerdeordnung“  war kein Gespräch vorgesehen, sondern die Bewertung der schriftlichen Stellungnahme des Herrn Valentin, durch den Generalvikar. Die Beschwerdeordnung des Bistums ist nicht dazu da Spannungen in seelsorgerlich angehauchten Gesprächen aufzulösen oder weltanschauliche Meinungsverschiedenheiten zu überbrücken, sondern angesichts bestehender Spannungen und Differenzen Sachverhalte zu klären – in diesem Fall die Frage, ob ein Vorwurf mit Rufmordpotential von dem für kirchliche Bildungsarbeit wichtigsten Vertreter des Bistums Limburg in Frankfurt berechtigt erhoben wurde oder nicht.

Zusammenfassend ist festzustellen:

  1. Die Anschuldigungen des Herrn Prof. Valentin hätten unter erwachsenen Menschen, die sich an die Regeln von bürgerlichem Anstand halten, in fünf Minuten erledigt sein können? Es hat ein geschlagenes Jahr gedauert, ohne dass es zu einer Klärung kam. In dieser Zeit sind ca. 55 Mails und Briefe hin und her gegangen.
  2. Das Bistum Limburg erweckt nach außen den Eindruck, angesichts massenhaft begangenen sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Amtsträger die Konsequenzen zu ziehen,  konkreten Maßnahmen konsequent umzusetzen. Der hier dargestellte Fall belegt etwas anderes: Dort wo die Kirche abseits von öffentlicher Aufmerksamkeit agieren kann, dominiert Kleriker-Kumpanei alles andere – wie gehabt. Ein Einzelner hat keine Chance. Das ergibt sich schon aus dem Aufwand, der betrieben werden muss, um die elementarsten Dinge durchzusetzen. Es erscheint schwer vorstellbar, dass dieses Verhalten nicht auch bei Missbrauchsfällen zum Tragen kommt, gerade bei sozial Schwachen, die sich professionellen Beistand nicht leisten können. Auf das faire Verhalten der Amtsträger im Bistum Limburg würde ich keinen Pfifferling wetten.
  3. Die Beschwerdeordnung wird von den kirchlichen Amtsträgern, die sie umsetzen sollten, nicht ernst genommen. Die Alte und Neue Ordnung wird entweder genutzt, um das Beschwerdeanliegen zu unterlaufen oder – wenn alle Stricke reißen – diese brachial außer Vollzug zu setzen. Genau das hat der Generalvikar getan.  
  4. Die Beschwerde ging ganz bewusst an den Bischof direkt. Wenn es nicht mehr weiter ging, wandte ich mich wieder direkt an Herrn Bätzing. Dies war mir wichtig, weil ich wissen wollte, ob Untergebene im Widerspruch zum Auftrag des obersten Dienstherrn handeln, oder ob deren Handeln von diesem gedeckt wird. Die Indizienlage spricht leider dafür, das letzteres der Fall ist. Bis zum Beweis des Gegenteils ist jedenfalls davon auszugehen. Unterschiedliche Mitarbeiter brachten wiederholt zum Ausdruck im Namen und Auftrag des Bischofs zu handeln, wenn sie Recht und Regeln beugten.   
  5. Im Bistum ist ein Prof. Dr. Peter Platen, Kirchenrechtler an der Uni-Münster, für die Beschwerdeordnung zuständig. Ob und wenn ja, wofür dieser Mann Prokura hat, weiß er möglicherweise selbst nicht. Er ließ jedenfalls meine Frage unbeantwortet, ob die Antwort des Generalvikars der aktuell gültigen Beschwerdeordnung genüge. Das war eine reine Informationsfrage. Herr Platen antwortete sinngemäß, der Fall sei abgeschlossen und damit basta.[13]
  6. Man könnte sagen, die Leitung des Bistums habe wichtigeres zu tun. Dem stehen mindestens zwei Einwände entgegen. Erstens: Warum gerät eine Mikimaus zu einem Elefanten, was den Arbeitsaufwand betrifft? Zweitens: Es geht hier nicht darum, dass Verantwortliche unter hohem Arbeits- und Zeitdruck falsch handelten. Vielmehr geht es darum, dass das Bistum in den Fragen, die hier im Hintergrund stehen, falsch aufgestellt ist. Dies kommt nicht nur in meinem Fall zum Ausdruck, sondern auch im aktuellen Konflikt im Rat der Religionen, die durch dessen Stellungnahme zum Gaza-Konflikt ausgelöst wurde. Die Vertreter des Bistums handeln falsch, weil sie seit Jahren in eine Richtung denken und eine andere ausblenden.
  7. Wenn der Antisemitismus-Vorwurf des Prof. Valentin ohne Bewertung und Sanktion durchgeht, dann ist das ein Beitrag zur Verwahrlosung der Debattenkultur gefördert durch die Institution Kirche, nicht mehr nur durch einen einzelnen Amtsträger. Die von Herrn Stammberger zitierte Stellungnahme der EKD zu BDS spricht von der Notwendigkeit eine vergiftete Debattenkultur zu überwinden. Diese Einsicht spielt keine Rolle mehr, wenn es darum geht, das Fehlverhalten eines Glaubensbruders zu decken und zu bemänteln.

[1] https://bistumlimburg.de/fileadmin/redaktion/Portal/Meldungen/2020/2020_06_13_Abschluss_MHG/Dateien_zum_Download/2020-06-17_Abschlussbericht_online.pdf

[2] https://docs.google.com/document/d/120vGjGnt1BHpbRdw2dFxy9kWVTj1KKX1/edit

[3] https://drive.google.com/file/d/1JeDn2JCgjdK6XA94UxqNK-QTI38N_U0e/view?usp=sharing

[4] Ermutigung in schwierigen Zeiten, Wort des Bischofs an die Gläubigen zu 1. Fastensonntag 2022,  https://bistumlimburg.de/fileadmin/redaktion/Portal/Meldungen/2022/Meldungen/Brief_der_Ermutigung_Bischof_Baetzing.pdf

[5] Projektdokumentation Betroffene hören – Missbrauch verhindern Konsequenzen aus der MHG-Studie Bistum Limburg; https://bistumlimburg.de/fileadmin/redaktion/Portal/Meldungen/2020/2020_06_13_Abschluss_MHG/Dateien_zum_Download/2020-06-17_Abschlussbericht_online.pdf

[6] Im Geist der Freiheit und der Liebe, Ralf Stammberger wird neuer Dezernent im Bistum Limburg;

https://bistumlimburg.de/beitrag/im-geist-der-freiheit-und-der-liebe

[7] https://www.juedische-stimme.de/

[8] 1700 Jahre jüdische Musik in Deutschland: Felix Klein über Antisemitismus in der Musik, https://www.antisemitismusbeauftragter.de/SharedDocs/interviews/Webs/BAS/DE/2021/concerti.html

[9] Stellungnahme des Rates der EKD angesichts der Debatte um die „Boycott, Divestment and Sanctions“-Bewegung (BDS); https://www.ekd.de/stellungnahme-rat-der-ekd-debatte-bds-bewegung-53837.htm

[10] https://docs.google.com/document/d/1cQD-Gn7DEPo4amnHObqoN4VycNMDZ2Na/edit

[11] https://drive.google.com/file/d/1p0kWNPH8UzXSNEhNOJ2RYTZmDl9o0i_0/view

[12] https://www.bverwg.de/200122U8C35.20.0

[13] https://drive.google.com/file/d/1ANkCjyaEzjlzlQ8mQ6PiVuygHwWxe2pa/view?usp=sharing


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