Diskussionsbeitrag zur Veranstaltung Alex Feuerherdt: „Die Israel-Boykottbewegung: Alter Hass in neuem Gewand“ 15.6.2023 / Frankfurt


Mein Name ist Helmut Suttor. Ich bin Mitglied einer kleinen Bürgerinitiative, der Titania-Gruppe. Wir beschäftigen uns seit 2019 u.a. mit der Rechtmäßigkeit des kommunalen Anti-BDS-Beschlusses Frankfurts.

Ich habe Fragen zum kommunalpolitischen Kontext der heutigen Veranstaltung. Dabei unterstelle ich als nicht weiter erklärungsbedürftigen Minimalkonsens: Die Bekämpfung des Antisemitismus ist nur dann mehrheitsfähig, wenn sie in Übereinstimmung mit unserer Verfassung und nicht im Widerspruch zu ihr erfolgt.

Vor wenigen Tagen haben wir den Veranstaltern klare Beweise für folgende Sachverhalte vorgelegt:

  1. Die kommunalen Anti-BDS-Beschlüsse sind verfassungswidrig, so auch der Beschluss der Stadt Frankfurt vom 28.9.2017. Dies besagt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.1.2022. Daraus folgt:  In Frankfurt wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung unter dem Vorwand der Antisemitismusbekämpfung über einen Zeitraum von vier Jahren in verfassungswidriger Weise eingeschränkt.
  2. Der für die Umsetzung dieses Beschlusses in Frankfurt zuständige Dezernent Uwe Becker vollzog diesen trotz und in Kenntnis seiner Verfassungswidrigkeit. Becker handelte dabei im Namen des Magistrats, dem bekanntlich auch Frau Eskandari-Grünberg als Dezernentin angehörte.
  3. Nach dem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts setzte sich die Dezernentin Eskandari-Grünberg öffentlich dafür ein dieses zu umgehen, also die verfassungswidrige Praxis fortzusetzen. Zitat: „Aufgabe des Magistrats wird es sein zu schauen, wie an dem richtigen Beschluss festgehalten werden kann“.

Vor diesem Hintergrund habe ich folgende Fragen:

  1. An die Dezernentin Frau Eskandari-Grünberg:
  2. Sehen Sie die Aufgabe des Magistrats weiterhin darin das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu umgehen und sprechen Sie insofern für den Magistrat der Stadt Frankfurt insgesamt?
  3. Als Dezernentin haben Sie den amtlichen Auftrag Diskriminierung in dieser Stadt abzubauen, junge Menschen mit Migrationshintergrund für die Werte unserer Verfassung zu gewinnen.  Gleichzeitig treten sie dafür ein, die Grundrechte dieser Personengruppe in verfassungswidriger Weise einzuschränken? Sehen Sie hier kein Glaubwürdigkeitsproblem?
  4. Frage an das Sigmund-Freud-Institut: In der Demokratie hat auch die Zivilgesellschaft eine Verantwortung dafür die Grundwerte unserer Verfassung zu verteidigen. Sehen Sie als wissenschaftliche Institution eine solche Verantwortung und wie sieht diese im hier dargelegten Fall aus?

Warum stellen wir diese Fragen?

Nach dieser Vorgeschichte, sehen wir die heutige Veranstaltung mit diesem Referenten und diesem Thema als eine Fortsetzung der Versuche Rechtsprechung und Verfassung in unserer Stadt, aber auch bundesweit, zu missachten. 

Die Thematisierung der „Antisemitismuserfahrung in der Dritten Generation“ sollte Übereinstimmung mit dem hier definierten Minimalkonsens erfolgen und nicht im Widerspruch zu diesem.


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