Eigentor des Samuel Salzborn beim Versuch die TU-Präsidentin zu diffamieren


Nach der Erklärung der TU-Präsidentin Geraldine Rauch und des Antisemitismusbeauftragten der TU-Berlin Uffa Jensen ging es um drei Likes zu Tweets, zu denen Antisemitisusmus-Vorwürfe gegen Frau Rauch erhoben wurden.

Als „antisemitisch“ ordnet Jensen im Konsens mit der TU-Präsidentin einen dieser drei Posts ein, genauer gesagt das Photo auf diesem Post, das Netanyahu mit Hakenkreuz abbildet. Frau Rauch erläuterte dazu, nur auf den Text und nicht auf das Bild geachtet zu haben:

Ich möchte ganz ausdrücklich betonen, dass ich den Tweet nicht geliked hätte, wenn ich die antisemitische Bildsprache aktiv wahrgenommen hätte oder wenn ich mich mit dem Account des Verfassers beschäftigt hätte.“

Zu den beiden anderen Likes stellt Jensen fest:

„Die weiteren Posts, in denen die Begriffe „Völkermord“ (Tweet von B. L. vom 15.5.2024) und ‚Kriegsverbrecher‘ (Tweet von R. am 22.5.2024) vorkommen, sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht per se antisemitisch (vgl. ‚Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus‘).“

Salzborn behauptet (in einem Interview mit rbb) Geraldine Rauch habe des Antisemitismus verdächtige Tweets in einem Ausmaß („haufenweise“, „Masse solcher Tweets“, „in großem Stil solchen Dingen Zustimmung verleiht“) abgesetzt, dass  sich die Frage stelle, wie sie ihre „verantwortungsbewußte Rolle“ in Einklang bringe mit ihrer umfangreichen Tätigkeit in sozialen Medien.

Diese Frage stellt sich dann allerdings auch für den Amtsträger Salzborn.

Verantwortungsbewusste Amtsführung vorausgesetzt, müsste er die „Masse solcher Tweets“ gesichtet und bewertet haben, bevor er sie tendenziell oder final als antisemitisch einordnet. Nach der IHRA-Definition sind Aussagen im „Gesamtzusammenhang“ zu würdigen, bevor sie als antisemitisch eingeordnet werden können.  Die Äußerungsbefugnisse von Amtsträgern sehen im Übrigen eine Beachtung des Willkürverbot und Sachlichkeitsgebots vor, d.h. ihre Aussagen müssen „bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen“ – so eine immer wiederkehrende Formulierung aus höchstrichterlichen Urteilen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR / CICAD vs. Schweiz) mahnt bei Antisemitismusvorwürfen eine besondere Sorgfalt an, angesichts des Eingriffs in Persönlichkeitsrechte wegen der Prangerwirkung mit Rufmordcharakter, die solche Vorwürfe entfalten.   

Amtsträger Salzborn ist von solchen Überlegungen nicht angekränkelt.

Er hantiert mit dem Antisemitismusvorwurf freihändig im pauschalisierenden Verfahren. Er bewegt sich unbekümmert im Bereich alternativer Fakten – ohne Beleg hinsichtlich eines „vertretbar gewürdigten Tatsachenkerns“ oder zu dem von ihm behaupteten Umfang des Antisemitismus verdächtiger Likes.

Wenn die TU-Präsidentin zurücktreten sollte, wie Salzborn nahelegt: Was ergibt sich dann für einen Antisemitismusbeauftragten, der sich an der Verwahrlosung unserer Rechts- und Debattenkultur beteiligt?

Zur Ermöglichung solcher Verhaltensweisen gehören Journalisten die professionelle Mindeststandards missachten, die Salzborn nicht mit Rückfragen konfrontieren (wie der interviewende rbb-Journalist) oder ihn als Kronzeugen gegen Geraldine Rauch ins Feld führen, wie der TAZ-Journalist Klaus Hillenbrand.  

Helmut Suttor


2 Antworten zu “Eigentor des Samuel Salzborn beim Versuch die TU-Präsidentin zu diffamieren”

  1. Dieser Text ist ein Eigentor für die Person die ihn geschrieben hat und einfach nur dumm. Dann zu denken, damit Salzborn zu diskreditieren ist so lächerlich.
    Lesen Sie einfach ein paar Bücher oder Artikel von Herrn Salzborn, dann gelangen Sie vll zu einem basierten Antisemtisemitismusverständnis.

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